Maskenpflicht auf dem Schulgelände, im Gebäude und im Präsenzunterricht 

Im Schulgebäude einschließlich des Schulgeländes und während des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband wird ab Dienstag, 27. Oktober, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend angeordnet.

Dies gilt nicht für Personen, die auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (Attestpflicht) nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.