Hessisches Kultusministerium veröffentlicht "Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen"

Schulen verfügen nach § 36 i. V. m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und aller an Schule Beteiligten beizutragen.

Der vorliegende Hygieneplan Corona dient als Ergänzung zu dem schulischen Hygieneplan. Schulleitungen sowie Pädagoginnen und Pädagogen gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schülerinnen und Schüler die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

 

Hygieneplan - Corona (22.04.2020)

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Umgang mit Behelfsmasken 

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